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REACH-KONFORMITÄT

Der Geltungsbereich von REACH-Registrierungen wird durch die Verordnung (EG) 1907/2006 geregelt, die Hersteller und Importeure von einer Tonne oder mehr eines Stoffes pro Jahr verpflichtet, Informationen über die Eigenschaften des Stoffes in Form eines Registrierungsdossiers an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zu melden.

Der erste Schritt bei der Stoffregistrierung ist das Einreichen einer Anfrage. Nach erfolgreich übermittelter Anfrage ist es erforderlich, entweder zusammen mit anderen Registranten oder einzeln Registrierungsunterlagen zu erstellen und bei der Agentur einzureichen.

Als REACH-Experte unterstützt Sie Chem Consulting bei all Ihren REACH-Registrierungsverfahren. Unser Team berät Sie, führt Ihre Stoffregistrierungen durch und stellt laufende Aktualisierung Ihrer Dossiers sicher.

Was ist eine REACH-Registrierung?

REACH legt Verfahren zum Sammeln und Bewerten von Informationen über die Eigenschaften und Gefahren von Stoffen fest.  Die Verordnung wurde verabschiedet, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den potenziellen Risiken von Chemikalien zu verbessern.

 

Die REACH-Registrierung basiert auf dem Prinzip „ein Stoff - eine Registrierung“. Das bedeutet, dass Hersteller und Importeure desselben Stoffes ihre Registrierung gemeinsam einreichen müssen.

Das Kernprinzip der REACH-Verordnung lautet „Ohne Daten kein Markt“. Mit anderen Worten, Sie sollten nicht mehr als eine Tonne eines Stoffes auf den Markt bringen, solange Sie keine REACH-Registrierung dafür vorgenommen haben.

Was ist eine REACH-Registrierungsnummer?

Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, weist das REACH-IT-System der ECHA dem Registranten für den betreffenden Stoff automatisch eine Registrierungsnummer zu. Die zugeordnete REACH-Registrierungsnummer muss dann in die Sicherheitsdatenblätter aufgenommen und über die gesamte Lieferkette kommuniziert werden.


Die REACH-Registrierungsnummer beweist also, dass Sie Ihren gesetzlichen Pflichten nachgekommen sind.

Die Registrierung wird für den in der Stoffanmeldung genannten Mengenbereich vergeben Sobald die tatsächliche Menge von diesem anfänglichen Mengenbereich abweicht, muss der Registrant sein Registrierungsdossier aktualisieren.

Ist die REACH-Konformität obligatorisch?

Damit die REACH-Konformität festgestellt werden kann, müssen Unternehmen die Risiken im Zusammenhang mit den von ihnen hergestellten / verwendeten Stoffen identifizieren und managen. Sie müssen gegenüber der ECHA nachweisen, wie sie sichergestellt haben, dass sich der Stoff sicher verwenden lässt, ohne den Endkunden zu schädigen.


Stoffe fallen unter das REACH-Mikroskop, wenn Sie sie in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr verwenden.

Um die REACH-Konformität zu gewährleisten, müssen nachgeschaltete Anwender REACH- und CLP-konforme Sicherheitsdatenblätter von ihren Lieferanten anfordern und entsprechende Risikomanagementmaßnahmen befolgen.

Dienstleistungen rund um die REACH-REGISTRIERUNG

Bei der Erstellung des individuellen Dossierteils übernehmen wir:

  • Überprüfung der Dokumentation und Durchführung einer Anfrage bei der ECHA,

  • Beratung bei der Auswahl geeigneter Analysemethoden,

  • Erhebung und Überprüfung der notwendigen Daten für die Erstellung des individuellen Dossierteils,

  • Kommunikation mit Konsortien / SIEFs und Vertretung der Kundeninteressen,

  • Durchführung des LoA-Kaufprozesses,

  • Überprüfung der Konsistenz der Daten mit den Daten des Hauptregistranten,

  • Eingabe der erforderlichen Daten in IUCLID,

  • Prüfung der technischen Vollständigkeit des Dossiers,

  • Export der Dossierdatei in das .i6z-Format,

  • Einreichung des Dossiers bei der ECHA,

  • Übermittlung der .i6z-Datei an den Auftraggeber;

  • Erhalt einer REACH-Registrierungsnummer.

Unser Team hat bereits viele erfolgreiche Projekte abgeschlossen. Wenn auch Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns gern für ein unverbindliches Angebot.

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