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REACH ONLY REPRESENTATIVE

WIR ÖFFNEN DIE TÜREN ZUM EUROPÄISCHEN MARKT

Die REACH-Verordnung verlangt von Herstellern und Importeuren von Chemikalien, in der EU hergestellte oder importierte Chemikalien zu registrieren, damit sie auf den Markt gebracht werden können. REACH gilt nur für Unternehmen (Hersteller und Importeure) in der EU, während Nicht-EU-Produzenten die Anforderungen von REACH durch einen einzigen Vertreter, d. h. den REACH-Alleinvertreter (OR - Only Representative), erfüllen können.

Gemäß REACH handelt der Alleinvertreter im Namen und auf Rechnung des Unternehmens (Nicht-EU-Hersteller), das ihn autorisiert hat.

Was bedeutet Alleinvertreter?

REACH verlangt von allen Unternehmen, die einen Stoff in Mengen von mehr als 1 t/Jahr herstellen oder auf den EU-Markt bringen, diesen Stoff bei der ECHA zu registrieren.

Aus rechtlichen Gründen dürfen nur Unternehmen mit einer juristischen Person in Europa eine Registrierung einreichen, während Nicht-EU-Unternehmen die Registrierung einreichen können, indem sie einen in der EU ansässigen Alleinvertreter benennen.

Wer kann als Alleinvertreter benannt werden?

Als Alleinvertreter benannt werden kann:

  • eine in der EU ansässige natürliche oder juristische Person,

  • mit ausreichendem Hintergrundwissen im praktischen Umgang mit den Stoffen und relevanten Informationen,

  • durch einvernehmliche Vereinbarung mit einem außerhalb der EU niedergelassenen Hersteller oder Formulierer.

Unsere Teammitglieder verfügen über langjährige Erfahrung als REACH-Alleinvertreter für viele Unternehmen auf der ganzen Welt. Weitere Informationen zum REACH-Registrierungsprozess finden Sie in unserem BLOG.

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Dienstleistungen rund um die ALLEINVERTRETUNG

Gemäß Artikel 8 von REACH übernimmt der Alleinvertreter (OR) die Pflichten von Importeuren gemäß REACH.

 

Zu diesen Verpflichtungen gehören:

  • Vorregistrierungsdaten erhalten;

  • Ihr Unternehmen in einem SIEF/Konsortium vertreten und Sie über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden halten;

  • aktualisierte Sicherheitsdatenblätter entlang der Lieferkette bereitstellen;

  • mit EU-Importeuren und Regulierungsbehörden kommunizieren und die erforderlichen Dokumente ausstellen, um die REACH-Konformität sicherzustellen;

  • eine aktuelle Liste über das Verzeichnis der Importeure und die erfassten Mengen führen und den Behörden auf Anfrage vorlegen;

  • Registrierung von Stoffen (zusätzlicher Vertrag erforderlich) - Angebot HIER ansehen.

Unser REACH-Alleinvertreter-Service kostet je nach Anzahl der Stoffe 250 bis 500 € pro Stoff und Jahr.

 

Wenn Sie einen kostengünstigen REACH-Alleinvertreter suchen oder den Alleinvertreter wechseln möchten, kontaktieren Sie uns gern für weitere Beratung.

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